RechtsGebiete:
Mit zunehmender Komplexität der Rechtsmaterie und der unter das Recht zu fassenden Lebens-sachverhalte sind auch die Anforderungen an den einzelnen Rechtsanwalt gestiegen. Nach meiner Überzeugung kann ich deshalb eine optimale anwaltliche Vertretung nur sicherstellen, indem ich nicht alle, sondern nur ausgewählte Rechtsgebiete, diese aber schwerpunktmäßig bearbeite.
Da es zahlreiche Konstellationen gibt, welche sich keinem Rechtsgebiet eindeutig zuordnen lassen, sehe ich bewußt davon ab, meine Tätigkeit abschließend zu definieren. Ich beschränke mich deshalb darauf, einen Auszug aus meinem Betätigungsfeld zu beschreiben, mit welchem Mandanten häufig konfrontiert werden.
Mietrecht
Arbeitsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Verkehrszivilrecht
Verkehrsstrafrecht
Ordnungswidrigkeiten
und Bußgeldangelegenheiten
Vertrags- und allgemeines
Zivilrecht
Auch in Bereichen, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind, bin ich tätig. Beispielhaft möchte ich die allgemeine Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten und auch in Erbsachen anführen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein unter welches Rechtsgebiet ihr Anliegen fällt, nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.
Meine Mandanten wissen, dass sie sich zunächst mit allen Problemen, d.h. auch Rechtsgebiete die ich nicht selbst bearbeite, vertrauensvoll an mich wenden können. Fällt dieses Problem nicht in meinen Tätigkeitsbereich, vermittele ich Ihnen gerne einen geeigneten Kollegen, bzw. unterstütze Sie bei der Suche hiernach.
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